Contracting
- Mieterstrom ohne eigene Investition

Alles aus einer Hand

So funktioniert Contracting mit Dachmiete

Im PV-Contracting-Modell stellt der Gebäudeeigentümer oder die WEG die Dachfläche zur Verfügung (Dachmiete). mia energie finanziert, besitzt und betreibt die Photovoltaikanlage und übernimmt somit alle Kosten und Risiken.

Vorteile Contracting und Dachmiete

Ohne Investment

Der Gebäudeeigentümer stellt die Dachfläche zur Verfügung (Dachmiete). mia energie finanziert, besitzt und betreibt die PV-Anlage und übernimmt somit alle Kosten und Risiken.

Alles aus einer Hand

mia energie übernimmt alle Schritte: von Prüfung, Planung und Finanzierung über Installation und Netzanschluss bis hin zu Wartung, Stromlieferung und Abrechnung. 

Vom 1. Tag profitieren

mia energie liefert günstigen und grünen Strom an die Bewohner. Die Gebäudeeigentümer erhalten eine feste Dachpacht und leisten dazu einen klimafreundlichen Beitrag.

Mehr erfahren im Blogbeitrag
Photovoltaik ohne Investition:
Das Contracting-Modell im Überblick

Unsere Leistungen

Als Contracting-Anbieter kümmern wir uns um die vollständige Umsetzung Ihrer PV-Anlage – von der ersten Idee bis zur täglichen Versorgung mit Solarstrom. Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch alle wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Aufgaben.

Contracting - Das Komplettpaket

  • Projektentwicklung, Planung und Finanzierung 
  • Installation, Betrieb und Wartung der PV-Anlage
  • Umsetzung eines rechtssicheren Mieterstrommodells
  • Strombelieferung an die Bewohner:innen inkl. Abrechnung und Kundenservice
  • Erfüllung aller regulatorischen und steuerlichen Anforderungen

Weitere Umsetzungsmodelle

Anlagenmiete: Beim Modell Anlagenmiete bleibt die Photovoltaikanlage im Besitz der Gebäudeeigentümerin bzw. WEG. mia energie übernimmt die Anlage zur Miete, kümmert sich um den technischen und energiewirtschaftlichen Betrieb und versorgt die Bewohner:innen mit Solarstrom.

Abwicklung: Gebäudeeigentümer:innen behalten die volle Kontrolle über PV-Anlage und Stromlieferung. mia energie unterstützt bei der Umsetzung eines rechtssicheren Mieterstrommodells – durch professionellen Messstellenbetrieb, Stromabrechnung und Kundenservice.

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Fragen und Antworten - Contracting

Contracting kurz erklärt: Fragen und Antworten

Contracting

Nein, mia energie trägt alle Kosten und Risiken. Sie erhalten im Gegenzug eine feste Dachpacht.

Für alle, die kein eigenes Kapital investieren möchten, aber einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Immobilie aufwerten wollen.

Nein. Die Zustimmung zur Dachmiete betrifft nur die Überlassung der Dachfläche an den Betreiber – nicht den Strombezug.

  • Bewohner können sich frei entscheiden, ob sie den angebotenen Mieterstromtarif nutzen möchten.
  • Es gibt keine Abnahmeverpflichtung für Verbraucher.
  • Die Teilnahme am Mieterstrommodell erfolgt individuell durch Vertragsabschluss zwischen Bewohner und dem Betreiber.

Das Modell bleibt also freiwillig, auch wenn die Dachmiete beschlossen wurde.

mia energie finanziert, installiert und betreibt die PV-Anlage vollständig. Sie stellen nur die Dachfläche zur Verfügung.

Das Contracting-Modell bietet eine besonders niedrigschwellige Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu ermöglichen – ohne selbst investieren oder Risiken übernehmen zu müssen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Keine Investition durch die Eigentümer:Der Gebäudeeigentümer muss keine eigenen Mittel aufbringen – weder aus dem Instandhaltungsrücklage noch durch Sonderumlagen. Die Finanzierung und der Betrieb der PV-Anlage erfolgen vollständig durch den externen Betreiber, der das Dach mietet.
  • Geringes Risiko: Die Eigentümer gehen keine wirtschaftlichen Verpflichtungen ein. Sie vermietet lediglich die Dachfläche – ein standardisierter Vorgang mit klar geregelten Haftungsfragen. Risiken wie Investitionsausfall, technische Störungen oder Strompreisveränderungen betreffen ausschließlich den Betreiber.
  • Rechtlich einfach umsetzbar: Auch bei WEG kann ein Dachmietvertrag i. d. R. mit einem Beschluss mit einfacher Mehrheit umgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 WEG), da die Maßnahme die WEG nicht finanziell belastet. Die Verwaltung kann somit zügig und unkompliziert beauftragt werden.

Für Schäden, die durch die PV-Anlage oder deren Installation verursacht werden, haftet der Anlagenbetreiber – insbesondere bei einem Dachmietmodell. Diese Haftung ist vertraglich geregelt und wird zusätzlich durch eine Montage- oder Betreiberhaftpflichtversicherung abgesichert.

Das Risiko solcher Schäden ist jedoch sehr gering. Bevor eine PV-Anlage installiert wird, wird das Dach von Fachleuten genau geprüft – insbesondere auf Statik, Zustand der Dachhaut (z. B. Folie) und Eignung für einen langfristigen Betrieb.

Mit einer sorgfältigen Vorprüfung und professioneller Installation ist das Risiko für Schäden am Dach sehr gering und gut abgesichert.

mia energie liefert den Strom an die Bewohner:innen und übernimmt auch die gesamte Abrechnung und den Support.

Der Eigentümer stellt lediglich das Dach zur Verfügung. Für Betrieb, Wartung und Rückbau ist der Betreiber zuständig; vertraglich geregelt, rechtlich abgesichert und für die Eigentümer risikofrei. Im Detail:

  • Wartung und technische Betreuung
    Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Anlage sicher und zuverlässig läuft.
  • Versicherung der Anlage
    Die PV-Anlage wird vom Betreiber versichert. Schäden an der Anlage selbst oder durch deren Betrieb sind somit abgedeckt.

Rückbau am Ende der Laufzeit
Im Dachnutzungsvertrag wird klar geregelt, dass der Betreiber die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten entfernt – oder eine Anschlusslösung anbietet. Der Eigentümer muss sich darum nicht selber kümmern.

Dachmietverträge laufen typischerweise mindestens 20 Jahre, was dem wirtschaftlichen Nutzungszeitraum einer PV-Anlage entspricht. Die genauen Bedingungen werden im Nutzungsvertrag geregelt.

Die Regelung einer Dachmiete erfolgt durch einen Dachnutzungsvertrag, der zwischen dem Gebäudeeigentümer und dem PV-Anlagenbetreiber geschlossen wird. Der Dachnutzungsvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Dachüberlassung. Hier sind die wesentlichen Punkte, die typischerweise im Dachnutzungsvertrag geregelt werden und sich in der Praxis bewährt haben:

  • Nutzung der Dachfläche (PV-Anlage)
  • Laufzeit des Vertrags (i. d. R. mindestens 20 Jahre)
  • Nutzungsentgelt (z. B. günstige Strompreise oder symbolischer Betrag)
  • Rechte und Pflichten des Betreibers (z. B. Zugang für Wartung, Rückbaupflicht)
  • Haftung für Schäden am Gebäude
  • Rückbau- oder Verbleibsregelung nach Vertragsende
  • Sonderkündigungsrechte, z. B. bei Insolvenz oder Eigentümerwechsel

Die Regelung der Dachmiete über einen Dachnutzungsvertrag ist eine gängige und rechtlich abgesicherte Praxis. Es wird stets darauf geachtet, dass beide Parteien (der Vermieter und der Betreiber) klare, fair geregelte Vereinbarungen treffen, um Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Betrieb der PV-Anlage zu gewährleisten.

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