Abwicklung
Für Eigentümer:innen oder WEGs, die in ihre eigene Anlage investieren möchten, aber den Betrieb nicht selbst stemmen wollen.
Beim Modell Abwicklung bleibt die Eigentümerin Betreiberin der PV-Anlage und Mieterstromlieferantin. mia energie übernimmt alle Aufgaben rund um Technik, Abrechnung und Administration.
Von der Planung über Messkonzept und Zählereinbau bis zur Abrechnung und Kundenbetreuung – mia energie deckt alle energiewirtschaftlichen Anforderungen ab.
Sie behalten die wirtschaftliche Kontrolle über Ihre Investition und geben gleichzeitig die komplexen Aufgaben in professionelle Hände.
Anlagenmiete
Für WEGs oder Eigentümer:innen, die investieren möchten, aber operativ entlastet werden wollen.
Sie bleiben Eigentümer:in der PV-Anlage, mia energie mietet sie und übernimmt den Betrieb sowie die Stromlieferung an die Haushalte.
Die Anlagenbesitzer profitieren von regelmäßiger Anlagenmiete und behalten das Eigentum – ohne Aufwand oder Haftung für den Betrieb.
mia energie tritt als Energieversorger auf, kümmert sich um Abrechnung, Betrieb und alle gesetzlichen Pflichten.
Contracting
Nein, mia energie trägt alle Kosten und Risiken. Sie erhalten im Gegenzug eine feste Dachpacht.
Für alle, die kein eigenes Kapital investieren möchten, aber einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Immobilie aufwerten wollen.
Verpflichtet man sich durch die Zustimmung zur Dachmiete auch dazu, später Solarstrom zu beziehen?
Nein. Die Zustimmung zur Dachmiete betrifft nur die Überlassung der Dachfläche an den Betreiber – nicht den Strombezug.
- Bewohner können sich frei entscheiden, ob sie den angebotenen Mieterstromtarif nutzen möchten.
- Es gibt keine Abnahmeverpflichtung für Verbraucher.
- Die Teilnahme am Mieterstrommodell erfolgt individuell durch Vertragsabschluss zwischen Bewohner und dem Betreiber.
Das Modell bleibt also freiwillig, auch wenn die Dachmiete beschlossen wurde.
mia energie finanziert, installiert und betreibt die PV-Anlage vollständig. Sie stellen nur die Dachfläche zur Verfügung.
Das Contracting-Modell bietet eine besonders niedrigschwellige Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu ermöglichen – ohne selbst investieren oder Risiken übernehmen zu müssen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Keine Investition durch die Eigentümer:Der Gebäudeeigentümer muss keine eigenen Mittel aufbringen – weder aus dem Instandhaltungsrücklage noch durch Sonderumlagen. Die Finanzierung und der Betrieb der PV-Anlage erfolgen vollständig durch den externen Betreiber, der das Dach mietet.
- Geringes Risiko: Die Eigentümer gehen keine wirtschaftlichen Verpflichtungen ein. Sie vermietet lediglich die Dachfläche – ein standardisierter Vorgang mit klar geregelten Haftungsfragen. Risiken wie Investitionsausfall, technische Störungen oder Strompreisveränderungen betreffen ausschließlich den Betreiber.
- Rechtlich einfach umsetzbar: Auch bei WEG kann ein Dachmietvertrag i. d. R. mit einem Beschluss mit einfacher Mehrheit umgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 WEG), da die Maßnahme die WEG nicht finanziell belastet. Die Verwaltung kann somit zügig und unkompliziert beauftragt werden.
Für Schäden, die durch die PV-Anlage oder deren Installation verursacht werden, haftet der Anlagenbetreiber – insbesondere bei einem Dachmietmodell. Diese Haftung ist vertraglich geregelt und wird zusätzlich durch eine Montage- oder Betreiberhaftpflichtversicherung abgesichert.
Das Risiko solcher Schäden ist jedoch sehr gering. Bevor eine PV-Anlage installiert wird, wird das Dach von Fachleuten genau geprüft – insbesondere auf Statik, Zustand der Dachhaut (z. B. Folie) und Eignung für einen langfristigen Betrieb.
Mit einer sorgfältigen Vorprüfung und professioneller Installation ist das Risiko für Schäden am Dach sehr gering und gut abgesichert.
mia energie liefert den Strom an die Bewohner:innen und übernimmt auch die gesamte Abrechnung und den Support.
Der Eigentümer stellt lediglich das Dach zur Verfügung. Für Betrieb, Wartung und Rückbau ist der Betreiber zuständig; vertraglich geregelt, rechtlich abgesichert und für die Eigentümer risikofrei. Im Detail:
- Wartung und technische Betreuung
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Anlage sicher und zuverlässig läuft. - Versicherung der Anlage
Die PV-Anlage wird vom Betreiber versichert. Schäden an der Anlage selbst oder durch deren Betrieb sind somit abgedeckt.
Rückbau am Ende der Laufzeit
Im Dachnutzungsvertrag wird klar geregelt, dass der Betreiber die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten entfernt – oder eine Anschlusslösung anbietet. Der Eigentümer muss sich darum nicht selber kümmern.
Dachmietverträge laufen typischerweise mindestens 20 Jahre, was dem wirtschaftlichen Nutzungszeitraum einer PV-Anlage entspricht. Die genauen Bedingungen werden im Nutzungsvertrag geregelt.
Die Regelung einer Dachmiete erfolgt durch einen Dachnutzungsvertrag, der zwischen dem Gebäudeeigentümer und dem PV-Anlagenbetreiber geschlossen wird. Der Dachnutzungsvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Dachüberlassung. Hier sind die wesentlichen Punkte, die typischerweise im Dachnutzungsvertrag geregelt werden und sich in der Praxis bewährt haben:
- Nutzung der Dachfläche (PV-Anlage)
- Laufzeit des Vertrags (i. d. R. mindestens 20 Jahre)
- Nutzungsentgelt (z. B. günstige Strompreise oder symbolischer Betrag)
- Rechte und Pflichten des Betreibers (z. B. Zugang für Wartung, Rückbaupflicht)
- Haftung für Schäden am Gebäude
- Rückbau- oder Verbleibsregelung nach Vertragsende
- Sonderkündigungsrechte, z. B. bei Insolvenz oder Eigentümerwechsel
Die Regelung der Dachmiete über einen Dachnutzungsvertrag ist eine gängige und rechtlich abgesicherte Praxis. Es wird stets darauf geachtet, dass beide Parteien (der Vermieter und der Betreiber) klare, fair geregelte Vereinbarungen treffen, um Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Betrieb der PV-Anlage zu gewährleisten.
Mieterstrom
| Ja, jeder Mieter und Bewohner hat gesetzlich das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Niemand ist verpflichtet, den Mieterstrom zu beziehen. Die Teilnahme ist freiwillig, und Mieter können jederzeit entscheiden, ob sie am Mieterstrom teilnehmen möchten oder ihren bisherigen Anbieter behalten. |
Ihr Vertragspartner (Mieterstromlieferant) ist i.d.R. der Betreiber der Solaranlage, der gleichzeitig Mieterstromlieferant ist.Dieser kann der Gebäudeeigentümer, die Wohnungsgenossenschaft, ein Mieterstrom-Dienstleister (z.B. ein Energieversorgungsunternehmen oder das lokale Stadtwerk) oder ein Dritter sein. Der Mieterstromlieferant ist Ihr alleiniger Stromlieferant und sorgt für eine zuverlässige, unterbrechungsfreie Stromversorgung – zu jeder Zeit.
| Q: Wann endet ein Mieterstromvertrag? Der Mieterstromvertrag endet normalerweise durch eine Kündigung, die Sie unter der Beachtung der Kündigungsfristen und der vereinbarten Vertragslaufzeit gegenüber Ihrem Mieterstromlieferanten aussprechen müssen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von einem Jahr mit einer anschließenden Kündigungsfrist von einem Monat. Nach der Kündigung können Sie in üblicher Weise einen neuen Lieferanten mit Ihrer Belieferung beauftragen. Bei Beendigung des Mietvertrags endet der Mieterstromvertrag automatisch mit der Rückgabe der Wohnung. In diesem Fall ist keine separate Kündigung notwendig. |
Das Betriebsmodell beschreibt, wer den Strom nutzt und wie die Strommessung und -Abrechnung erfolgt. Es bestimmt also die wirtschaftliche und organisatorische Umsetzung.
- Stromnutzer: Wer nutzt den Strom? (z.B. Bewohner, Allgemeinstrom, Gewerbe)
- Messkonzept: Wie wird der Stromverbrauch und die Stromerzeugung erfasst? (z.B. mit intelligenten Zählern)
- Abrechnung: Wer stellt wem die Stromrechnung? Wer erhält die Einspeisevergütung?
Es gibt unterschiedliche Betriebsmodelle, wie z.B. Mieterstrom, Allgemeinstrom Eigenverbrauch, Einzählermodell und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Mieterstrom ist ein bewährtes und gesetzlich geregeltes Betriebsmodell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern. Dabei wird der auf dem Dach erzeugte Strom direkt an die Bewohner vor Ort geliefert – ohne Umleitung über das öffentliche Stromnetz. Der Betreiber der Photovoltaikanlage – das kann der Eigentümer oder ein Dienstleister sein –übernimmt als Mieterstromlieferant die komplette Versorgung der am Mieterstrom teilnehmenden Parteien mit Solarstrom sowie mit ergänzendem Netzstrom, falls der Bedarf die PV-Erzeugung übersteigt.
Das Mieterstrommodell bringt gleich mehrere Vorteile – für Bewohner, Eigentümer und die Energiewende insgesamt.
- Zugang zu nachhaltig erzeugtem Solarstrom.
- Finanzielle Entlastung durch einen attraktiven Mieterstromtarif.
- Gesetzlich klar geregelte Rahmenbedingungen.
- Attraktive Renditen für Eigentümer.
- Aufwertung der Immobilie.
- Transparente Abrechnung: Der Stromverbrauch wird nach PV-Strom und Reststrom aus dem Netz aufgeschlüsselt.
Zu jedem Mieterstromprojekt gehört ein Messkonzept, welches Verbrauch und Erzeugung misst und den PV-Strom unter die teilnehmenden Parteien aufteilt. Wird der sog. „virtuelle Summenzähler“ als Messkonzept eingesetzt, erfassen intelligente Messsysteme eingesetzt („Smart Meter“) die PV-Erzeugung und den Verbrauch jeder einzelnen Partei alle 15-Minuten, übertragen die Daten und ermöglichen Damit eine automatisierte und effiziente Abrechnung.
Auch wenn die Solaranlage auf dem Dach nicht jederzeit den gesamten benötigten Strom erzeugt, ist Ihre Versorgung rund um die Uhr gesichert: Ihr Mieterstromlieferant übernimmt die komplette Stromversorgung – inklusive des Stroms, der zusätzlich aus dem öffentlichen Netz benötigt wird. Dafür kauft er Strom zu oder schließt entsprechende Lieferverträge. Sie als BewohnerIn brauchen keinen separaten Vertrag mit einem weiteren Energieversorger abzuschließen. Der Mieterstromlieferant ist Ihr alleiniger Ansprechpartner und sorgt für eine zuverlässige, unterbrechungsfreie Stromversorgung – zu jeder Zeit.
Der Mieterstromlieferant stellt eine Stromabrechnung, die den üblichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass Mieter eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung für den von ihnen verbrauchten Strom erhalten. Der Mieterstromanbieter kann einen externen Dienstleister mit der Abrechnung beauftragen. Wie in anderen Stromtarifen üblich wird i.d.R. eine monatliche Abschlagszahlung vereinbart und eine Jahresabrechnung gestellt.
Der Solarstrom vom eigenen Dach kann auf verschiedene Arten genutzt werden:
Der Solarstrom vom eigenen Dach kann auf verschiedene Arten genutzt werden:
- Bewohner: Die Bewohner können den Sonnenstrom direkt im Haushalt nutzen und sparen dabei Stromkosten.
- Allgemeinstrom: Der Strom für Beleuchtung, Aufzüge oder Kellerlüftung im Haus kann ebenfalls aus der PV-Anlage kommen.
- Ladesäulen: Wenn Lademöglichkeiten für E-Autos geplant sind, kann auch hier der PV-Strom eingesetzt werden.
- Wärmepumpen oder Heizsysteme: In Kombination mit einer Wärmepumpe kann der Strom auch zur Wärmeversorgung beitragen.
