Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) kurz erklärt

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Mieterstrom sind Betriebsmodelle, bei denen lokal erzeugter PV-Strom direkt an mehrere Verbraucher innerhalb eines gemeinsamen Hausanschlusses geliefert wird.

In diesem Beitrag erklären wir, wie das GGV-Modell technisch und rechtlich funktioniert, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und in welchen Situationen es eine attraktive Alternative zum Mieterstrommodell darstellt.

Solar modules

Grundlagen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV)

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein eigenständiges Betriebsmodell, das mit dem Solarpaket I eingeführt wurde und seit Mai 2024 durch § 42b EnWG gesetzlich geregelt ist. Ziel des Modells ist es, lokal erzeugten Strom einfach und effizient innerhalb eines Gebäudes oder einer zusammenhängenden Gebäudeeinheit zu verteilen.

Prinzip der Teilversorgung

Ein zentraler Baustein der GGV ist das Teilversorger-Prinzip: Der Anlagenbetreiber liefert den erzeugten PV-Strom direkt an die Bewohner oder Nutzer eines gemeinsamen Netzanschlusspunkts, zum Beispiel in einem Mehrparteienhaus oder Gewerbe. Anders als beim Mieterstrom übernimmt er jedoch nicht die gesamte Stromversorgung. Sobald die PV-Anlage keinen Strom liefert, beziehen die Verbraucher weiterhin Strom über ihre bestehenden Netzstromverträge. Der Betreiber stellt also nur den lokal erzeugten Solarstrom bereit und wird nicht zum Vollversorger.

Der Betreiber stellt also nur den lokal erzeugten Solarstrom bereit und wird nicht zum Vollversorger.

Verantwortlichkeiten des GGV-Anbieters

Aufgaben im Überblick

Die folgenden Punkte bieten einen kompakten Überblick über zentrale Aufgaben eines GGV-Betreibers. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dient aber als praktische Orientierung für die wichtigsten Schritte und Verantwortlichkeiten im Betrieb einer GGV-Anlage.

Abstimmung mit Netzbetreiber

  • Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden, und das Messkonzept benötigt dessen Freigabe. Auch spätere Änderungen am Messkonzept oder technische Anpassungen sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durchzuführen.

Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)

  • Erforderlich ist die Eintragung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA), sodass die Anlage offiziell erfasst und für Statistik, Förderung und energiewirtschaftliche Planung berücksichtigt wird.

Stromsteuer und Versorgererlaubnis

  • Der Anbieter muss eine beschränkte Versorgererlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt einholen und jährliche Meldung zur Stromsteuer durchführen, auch wenn die Stromsteuerlast null ist.

Vertragliche Grundlage

  • Mit den Letztverbrauchern (z. B. Mietern) muss ein „Gebäudestromnutzungsvertrag“ abgeschlossen werden, der Lieferumfang, Preise, Abrechnung und Rechte/Pflichten regelt.

Messung und Datenverarbeitung

  • Die Messwerte aus dem Intelligenten Messsystem (IMSys) müssen so aufbereitet werden, dass der Stromverbrauch der einzelnen Teilnehmenden korrekt erfasst und zugeordnet wird.

Abrechnung und Zuordnung

  • Die PV-Mengen müssen korrekt den einzelnen Verbrauchern zugeordnet und rechtskonforme Stromrechnungen erstellt werden. Dazu gehören die transparente Darstellung der gelieferten Strommengen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Abrechnung, Verbrauchsinformation und Dokumentation. Der sogenannte Aufteilungsschlüssel legt fest, wie der erzeugte PV‑Strom auf die einzelnen Verbraucher im Gebäude verteilt wird.

Marktkommunikation und Kundensupport

  • An- und Abmeldungen der Letztverbraucher sollten reibungslos umgesetzt werden, ebenso wie die zügige und zuverlässige Beantwortung von Fragen zu Stromrechnungen, Verbrauch oder Vertragsdetails.

Als professioneller Abrechnungsdienstleister übernehmen wir sämtliche Aufgaben und können damit eine effiziente, rechtskonforme Umsetzung sicherstellen, bei geringem Aufwand für den Anlagenbetreiber.

Mehrfamilienhaus mit blauem Himmel und Sonne

Messkonzept

Ein geeignetes Messkonzept ist entscheidend, damit die erzeugte PV-Energie viertelstündlich genau den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden kann. In der Praxis kommen dafür intelligente Messsysteme (Smart Meter) zum Einsatz, die PV-Strom und Netzstrom sauber trennen und so eine korrekte, rechtskonforme Abrechnung ermöglichen.

Für Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber ist die Abbildung einer GGV häufig anspruchsvoll, da passende IT-Systeme oft fehlen und die Prozesse für Anmeldung und Bilanzierung nicht immer eindeutig geregelt sind. In solchen Fällen beauftragen wir wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB), die bewährte Lösungen anbieten, um die Umsetzung zuverlässig zu gestalten.

In der Praxis kommen dafür intelligente Messsysteme (Smart Meter) zum Einsatz, die PV-Strom und Netzstrom sauber trennen und so eine korrekte, rechtskonforme Abrechnung ermöglichen.

Aufteilungsschlüssel bei GGV

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung legt der sogenannte Aufteilungsschlüssel fest, wie der erzeugte PV‑Strom auf die einzelnen Verbraucher im Gebäude verteilt wird. Dabei unterscheidet man zwischen einem statischen und einem dynamischen Schlüssel.

  • Statisch: Beim statischen Aufteilungsschlüssel erhält jeder Teilnehmer einen festen Anteil am erzeugten Strom, zum Beispiel 25 % bei vier Wohneinheiten. Dieser Anteil bleibt konstant, unabhängig davon, ob der Verbraucher in einem bestimmten Zeitraum gerade viel oder wenig Strom benötigt.
  • Dynamisch: Der dynamische Aufteilungsschlüssel hingegen orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer in jedem Messintervall, meist 15 Minuten. Wer in diesem Intervall mehr Strom verbraucht, erhält anteilig auch mehr PV-Strom. So kann der Eigenverbrauch im Gebäude optimal genutzt werden, insbesondere wenn Verbraucher mit hoher Last wie Wärmepumpen, E‑Autos oder Elektrogeräte beteiligt sind.

Für beide Varianten müssen Erzeugung und Verbrauch aller Teilnehmer viertelstündlich gemessen werden, beispielsweise über Smart-Meter oder intelligente Messsysteme (iMSys). Außerdem muss der gewählte Aufteilungsschlüssel im Stromliefervertrag festgelegt und dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Wird kein Schlüssel gemeldet oder ist er unwirksam, erfolgt die Verteilung des erzeugten Stroms automatisch gleichmäßig auf alle Teilnehmer.

Wirtschaftlichkeit: Erlösquellen und Ausgaben

Die Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell in der Struktur der Erlösquellen. Beim Mieterstrommodell können Anbieter neben dem Verkauf des PV-Stroms und der Einspeisevergütung zusätzliche Einnahmen erzielen, etwa durch den staatlichen Mieterstromzuschlag, eine Grundgebühr pro Haushalt sowie die Reststrommarge für Zeiten ohne PV-Erzeugung.

Bei der GGV entfallen der Mieterstromzuschlag und die Reststrommarge als Einnahmequellen, und da die Kunden in der Regel bereits eine Grundgebühr für ihren Netzstrom zahlen, bestehen nur begrenzte Möglichkeiten, eine eigene Grundgebühr zu erheben. Die Erlöse entstehen somit primär aus der Weitergabe des lokal erzeugten PV-Stroms, bestehend aus Verkauf und Einspeisevergütung.

Auf der Kostenseite fallen für GGV und Mieterstrom ähnliche Posten an: Beide Modelle müssen den Betrieb der Messstellen sicherstellen, Messwerte erfassen und auswerten sowie die Abrechnung gegenüber den Verbrauchern erstellen. In diesen Bereichen unterscheiden sich die Modelle praktisch nicht, sodass die laufenden Betriebskosten für Messstellenbetrieb und Abrechnung bei beiden Ansätzen vergleichbar sind.

Die Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell in der Struktur der Erlösquellen.

Wann lohnt sich GGV?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist besonders interessant, wenn ein hoher Stromverbrauch auf wenige Abnehmer verteilt werden kann, zum Beispiel in gewerblichen Gebäuden. Auch für Kunden, die ihre bestehenden Netzstromverträge nicht kündigen können – etwa Filialisten mit zentral gesteuerten Verträgen – kann GGV eine attraktive Lösung sein, um lokal erzeugten PV-Strom zu nutzen.

Gewerbeimmobilie

Fazit

Die GGV bringt technische und wirtschaftliche Aspekte mit sich, die sorgfältig geplant und umgesetzt werden müssen. In bestimmten Projekten, etwa bei hohem Stromverbrauch und wenigen Abnehmern, kann sie jedoch eine attraktive Lösung darstellen. Für die Wohnwirtschaft bleibt das Mieterstrommodell aufgrund der höheren Ertragschancen, standardisierten Abläufe und geringeren Komplexität oft das bevorzugte Modell.

Für eine fundierte Entscheidung sollten die wirtschaftlichen Potenziale beider Modelle sorgfältig bewertet werden, um zu bestimmen, welche Lösung für ein Gebäude tatsächlich am sinnvollsten ist.

Wir unterstützen unsere Kunden dabei, das passende Konzept zu entwickeln, ob Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) oder Mieterstrommodell. Dabei berücksichtigen wir individuelle Ziele, Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Potenziale. Mit unserer Expertise lassen sich beide Modelle effizient und rechtskonform umsetzen.

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