
Die garantierte Einspeisevergütung läuft 20 Jahre nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage aus, wie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Im Regelfall sind die ausgeförderten PV-Anlagen technisch jedoch noch lange nicht am Ende. Welche Optionen bestehen nach Ablauf der Förderphase?
In diesem Beitrag zeigen wir drei Wege, wie Betreiber von Ü20-Anlagen auch nach dem EEG-Förderzeitraum attraktive Erlöse oder Ersparnisse erzielen können:
- Allgemeinstrom + Überschusseinspeisung: Solarstrom im Gebäude nutzen
- Mieterstrom & co: Solarstrom direkt an Mieter verkaufen
- Direktvermarktung: Solarstrom an der Börse verkaufen
Wichtig zu wissen: Auch wenn die finanzielle Förderung abgelaufen ist, handelt es sich weiterhin um eine Anlage im Sinne des EEG. Damit bleibt auch der Anspruch auf Netzanbindung der EEG-Anlage bestehen.
Grundmodell: Anschlussvergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen
Seit dem Inkrafttreten des EEG 2021 zum 1. Januar 2021 können Anlagenbetreiber von ausgeförderten PV-Anlagen mit einer Maximalleistung bis zu 100 kW eine Anschlussvergütung in Anspruch nehmen. Die Anschlussvergütung ist im EEG (§ 23b EEG 2023) festgelegt und beschreibt die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung des Netzbetreibers für eingespeisten Strom aus Ü20‑/Post-EEG-Anlagen.
Die Höhe orientiert sich am sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ (JW Solar). Der JW Solar ergibt sich aus dem durchschnittlichen Spotmarktpreis pro Stunde im Kalenderjahr, gewichtet nach der jeweils gelieferten Solarstrommenge. Die Anschlussförderung für Ü20-Anlagen ist aktuell zunächst bis zum 31.12.2032 befristet und auf 10c/kWh gedeckelt. Im Jahr 2024 betrug der Jahresmittelwert 4,624 ct/kWh, zudem gelten Abzüge (Vermarktungskosten) für ausgeförderte Anlagen.
Weitere Infos von der EEG Clearingstelle
Es gibt jedoch weitere Optionen, die eine wirtschaftlichere Nutzung der Anlage ermöglichen können.

Option 1) Allgemeinstrom mit Überschusseinspeisung: Stromkosten durch Eigenverbrauch reduzieren
Bei diesem Modell wird der Strom der PV-Anlage vorrangig für die gemeinschaftlichen oder „Allgemeinstrom“-Verbraucher im Gebäude genutzt, zum Beispiel Treppenhaus- und Außenbeleuchtung, Aufzug, Tiefgarage, Wärmepumpe oder Ladesäulen.
Technisch ist dafür die Anbindung an den Allgemeinzähler erforderlich, damit der erzeugte Strom gezielt auf die Verbraucher hinter diesem Zähler geleitet wird. Ein Zweirichtungszähler bzw. entsprechendes Messkonzept stellt sicher, dass Erzeugung, Verbrauch und Einspeisung korrekt erfasst werden.
Diese Option lohnt sich besonders, wenn das Gebäude über größere Verbraucher wie Wärmepumpen, Lüftungsanlagen oder E-Ladesäulen verfügt. Ebenso entscheidend ist das Verhältnis zwischen PV-Leistung und Stromverbrauch.
Option 2) Mieterstrom: Strom an Bewohner und Mieter verkaufen
Beim Mieterstrommodell wird der lokal erzeugte PV‑Strom eines Gebäudes an die Mieter im Gebäude verkauft. Eine Volleinspeiseanlage lässt sich mit den notwendigen technischen Anpassungen in Mieterstromanlagen umwandeln: Es muss eine geeignete Zähler‑ und Messstruktur eingerichtet werden, damit der Verbrauch jedes Teilnehmers korrekt erfasst und der erzeugte Solarstrom zugeteilt werden kann. So ist sichergestellt, dass Verbrauch, Erzeugung und Abrechnung korrekt und transparent erfolgen.
Beim Mieterstrommodell wird der lokal erzeugte PV‑Strom eines Gebäudes an die Mieter im Gebäude verkauft.
Beim Mieterstrommodell wird der Anlagenbetreiber zum Stromlieferanten und schließt mit den Nutzern des Gebäudes entsprechende Stromlieferverträge ab. Je nach Gebäude und Anlagengröße kommen verschiedene Betriebsmodelle infrage, von Mieterstrom, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bis hin zu Onsite-PPA-Modellen für gewerbliche Objekte.
mia energie übernimmt bei Mieterstrom, GGV und Onsite-PPA den gesamten Aufwand: Das Team von mia energie plant das Messkonzept, verantwortet Zählertechnik und Messstellenbetrieb, und kümmert sich um Abrechnungen und Nachweise. Dabei sorgen wir dafür, dass alle Pflichten des Anlagenbetreibers als Stromlieferant vollständig und rechtskonform erfüllt werden. So kann der Gebäudeeigentümer die PV-Anlage mit minimalem Aufwand als Stromlieferant betreiben und dabei einen attraktiven Preis für den Solarstrom erzielen.
mia energie übernimmt bei Mieterstrom, GGV und Onsite-PPA den gesamten Aufwand.
Option 3) Direktvermarktung: Verkauf an der Strombörse
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom der Anlage in der Regel über einen Vertrag mit einem Vermarkter an der Strombörse verkauft. Damit das funktioniert, müssen einige technische und regulatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst benötigt die Anlage einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den Strom abnimmt, in das Bilanzkreis-Management einspeist und die Abrechnung übernimmt. Außerdem ist eine viertelstündliche Messung der Einspeisung erforderlich, sodass oft neue Zähler oder ein intelligentes Messsystem (Smart-Meter / iMSys) nachgerüstet werden müssen.
In der Praxis übersteigen für kleine PV-Anlagen die Fixkosten für Vermarktung, Messsysteme und Umrüstung bei vielen Ü20-Anlagen oft die Erlöse aus der Direktvermarktung.
Fazit: Mieterstrom eröffnet Ü20-Anlagen neue Chancen
Die konkreten Gegebenheiten jeder Anlage müssen geprüft werden, bevor eine Entscheidung über die Weiternutzung getroffen wird. Für viele Ü20-Anlagen erweist sich Mieterstrom als wirtschaftlich attraktive Option, die mit den passenden technischen Anpassungen und professionellem Support zuverlässig umgesetzt werden kann. So erhält die PV-Anlage einen „zweiten Lebensabschnitt“ und kann noch viele Jahre wirtschaftlich betrieben werden.
Das Team von mia energie steht Ihnen beim Stromverkauf an Mieter gerne zur Seite und übernimmt auf Wunsch den gesamten Aufwand. Mit dem richtigen Support lassen sich Mieterstrom, GGV und Onsite-PPA effizient, wirtschaftlich und rechtskonform umsetzen.

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