Verpflichtet man sich durch die Zustimmung zur Dachmiete auch dazu, später Solarstrom zu beziehen?

Nein. Die Zustimmung zur Dachmiete betrifft nur die Überlassung der Dachfläche an den Betreiber – nicht den Strombezug.

  • Bewohner können sich frei entscheiden, ob sie den angebotenen Mieterstromtarif nutzen möchten.
  • Es gibt keine Abnahmeverpflichtung für Verbraucher.
  • Die Teilnahme am Mieterstrommodell erfolgt individuell durch Vertragsabschluss zwischen Bewohner und dem Betreiber.

Das Modell bleibt also freiwillig, auch wenn die Dachmiete beschlossen wurde.

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