Können Wohnparteien selbst entscheiden, ob sie am Mieterstrom teilnehmen möchten?

Ja, jeder Mieter und Bewohner hat gesetzlich das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Niemand ist verpflichtet, den Mieterstrom zu beziehen. Die Teilnahme ist freiwillig, und Mieter können jederzeit entscheiden, ob sie am Mieterstrom teilnehmen möchten oder ihren bisherigen Anbieter behalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert